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   OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02   

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https://dejure.org/2002,27808
OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02 (https://dejure.org/2002,27808)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2002 - 4 B 30/02 (https://dejure.org/2002,27808)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 4 B 30/02 (https://dejure.org/2002,27808)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Wenn der Antragsteller dennoch einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt hat, ist dieser angesichts des für Verfahren der vorliegenden Art nach § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO bestimmten Anwaltszwangs und der unterschiedlichen Zwecke, welchen die beiden Rechtsbehelfe dienen, jedenfalls nicht einer Umdeutung in einen anderen Rechtsbehelf zugänglich (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Februar 2002 - 4 B 24/02 - Beschluss vom 25. Februar 2002 - 4 B 33/02 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20/98 -, NVwZ 1999, 641 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2001 - 4 E 120/00 - Beschluss des 2. Senats vom 10. April 2002 - 2 B 40/02 -).
  • BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Wenn der Antragsteller dennoch einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt hat, ist dieser angesichts des für Verfahren der vorliegenden Art nach § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO bestimmten Anwaltszwangs und der unterschiedlichen Zwecke, welchen die beiden Rechtsbehelfe dienen, jedenfalls nicht einer Umdeutung in einen anderen Rechtsbehelf zugänglich (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Februar 2002 - 4 B 24/02 - Beschluss vom 25. Februar 2002 - 4 B 33/02 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20/98 -, NVwZ 1999, 641 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2001 - 4 E 120/00 - Beschluss des 2. Senats vom 10. April 2002 - 2 B 40/02 -).
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Das Pflegegeld nach § 69 a BSHG wie auch nach § 37 SGB XI dient dabei dem Zweck, die Pflegebereitschaft dieses nichtfachlichen Personals zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108, 110 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27.67]; FEVS 41, 401, 405; 43, 109, 110für § 37 SGB XI - VGH Kassel, FEVS 46, 430, 431; Krahmer in LPK - BSHG, 5. Aufl. 1998, § 69 a Rn. 8).
  • BVerwG, 29.10.2001 - 1 B 82.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel und

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Verbleibt danach nur die Möglichkeit einer am erkennbaren Rechtsschutzziel orientierten Auslegung nach § 88 VwGO (hierzu Beschluss des 1. Senats vom 27. März 2002 - 1 B 82/01. Z), könnte zwar in diesem Rahmen für die Statthaftigkeit des eingelegten Rechtsmittels angeführt werden, dass der Antragsteller keinen Zulassungsgrund benannt hat, sondern den angefochtenen Beschluss mit inhaltlichen Erwägungen zu dem Prüfungsprogramm des § 123 VwGO angegriffen und abschließend um eine "antragsgemäße Entscheidung" gebeten hat, was sich erkennbar auf den erstinstanzlichen Antrag auf Gewährung von Pflegegeld im Wege einer einstweiligen Anordnung bezog.
  • BVerwG, 29.05.2002 - 4 B 24.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Wenn der Antragsteller dennoch einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt hat, ist dieser angesichts des für Verfahren der vorliegenden Art nach § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO bestimmten Anwaltszwangs und der unterschiedlichen Zwecke, welchen die beiden Rechtsbehelfe dienen, jedenfalls nicht einer Umdeutung in einen anderen Rechtsbehelf zugänglich (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Februar 2002 - 4 B 24/02 - Beschluss vom 25. Februar 2002 - 4 B 33/02 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20/98 -, NVwZ 1999, 641 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2001 - 4 E 120/00 - Beschluss des 2. Senats vom 10. April 2002 - 2 B 40/02 -).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Das Pflegegeld nach § 69 a BSHG wie auch nach § 37 SGB XI dient dabei dem Zweck, die Pflegebereitschaft dieses nichtfachlichen Personals zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108, 110 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27.67]; FEVS 41, 401, 405; 43, 109, 110für § 37 SGB XI - VGH Kassel, FEVS 46, 430, 431; Krahmer in LPK - BSHG, 5. Aufl. 1998, § 69 a Rn. 8).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Der Gesetzgeber ließ sich dabei von der Vorstellung leiten, dass die häusliche Pflege durch Angehörige und im Wege der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich erfolgt (BVerwG, FEVS 43, 109, 111) und der Pflegebedürftige alternativ zu den ihm zustehenden Sachleistungen aus der Pflegeversicherung (§ 36 SGB XI) seine häusliche Pflege selbst organisieren kann, indem er zur Erhaltung der Bereitschaft der unentgeltlichen Pflege das pauschalierte Pflegegeld nach eigenem Gutdünken in der Art einer pauschalierten Aufwandsentschädigung oder Motivationshilfe an die Pflegepersonen ausreicht.
  • VG Gelsenkirchen, 13.02.2004 - 19 L 86/04

    Geltendmachen von Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 80% des maßgeblichen

    Vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 16 B 2123/99 - sowie OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 4 B 30/02 -, FEVS 54, 371 ff.
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